
Fachanwalt für
Familienrecht
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Nürnberg hat RA Peter Beutl die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht zu führen, nachdem besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Familienrecht nachgewiesen wurden. Dazu gehören das materielle Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht und zum öffentlichen Recht, das Recht der nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft und der Lebenspartnerschaft, das familienrechtliche Verfahrens- und Kostenrecht, das Internationale Privatrecht im Familienrecht sowie Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung.
Schwerpunktmäßig ist RA Peter Beutl daneben im
Erbrecht tätig.
Der Lehrgang zum Fachanwalt für
Erbrecht wurde mit sehr gutem Erfolg abgeschlossen.
RA Peter Beutl hält außerdem Vorträge zum
Familienrecht,
Erbrecht und Betreuungsrecht.
Bundesweit vertretungsberechtigt ist RA Peter Beutl unter anderem bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.